Eine erfreuliche Entscheidung auch für viele bereits anerkannte Asylbewerber in Mettmann, die derzeit wegen der Wohnungsknappheit noch in städtischen Unterkünften festsitzen, traf das OVL Münster. Sie urteilten: Die Auslegung der Wohnsitzauflage in Nordrhein-Westfalen ist so nicht rechtens. Die Richter am Oberverwaltungsgericht kamen zu dem Urteil, dass die Wohnsitzauflage in NRW entscheidende Fehler habe und in ihrer jetzigen Form nicht mit Bundesrecht vereinbar sei.
Die derzeitige Landesregierung hat das Urteil akzeptiert und prüft nun, wie die Wohnsitzauflage abgeändert werden kann, damit sie mit Bundesrecht vereinbar ist. In der Übergangszeit wird jeder Fall einzeln geprüft. So hat es das Gericht vorgegeben.
Für anerkannte Flüchtlinge in Mettmann heißt das: Wer endlich aus der Unterkunft aus- und in eine eigene Wohnung einziehen möchte, aber in Mettmann keine passende Wohnung findet, sollte sich die Einzelfallprüfung beantragen. Ansprechpartner für den Regierungsbezirk Düsseldorf, zu dem auch Mettmann gehört, sind der Website der Bezirksregierung Arnsberg zu entnehmen.