Die Begrenzung des Angebots zur Bekämpfung pandemiebedingter Lernrückstände und die Ankündigung der Verwaltung, das Angebot frühestens ab Mitte der Sommerferien in Mettmann starten zu können, ist für den Integrationsrat nicht nachvollziehbar.
Der Integrationsrat hatte für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 27.05.21 den Antrag gestellt, Fördermittel aufgrund pandemiebedingter Lernrückstände aus dem Landeshaushalt in Anspruch zu nehmen und bereits in dem Antrag darauf aufmerksam gemacht, dass bis zu 80 % der Kosten vom Land übernommen werden.
Bereits im Vorfeld der Sitzung waren sich die Mitglieder des IR einig, dass die Beschlussvorlage der Verwaltung ,die Kosten der Stadt auf 2500,00 € zu begrenzen, nicht hinnehmbar ist. Dies hat Herr Spiecker, entsendetes Mitglied des IR im Schulausschuss, auch deutlich zum Ausdruck gebracht und insbesondere darauf verwiesen, dass bereits in anderen Kommunen derartige Projekte genehmigt seien. Auch das Argument des Dezernenten Herrn Sucic, der Haushalt sei noch nicht genehmigt, so dass eine Begrenzung vorgenommen werden müsse, wollte Herr Spiecker nicht akzeptieren. Dafür erhielt er von allen im Rat vertretenen Fraktionen, der Stadtschulpflegschaft sowie dem Sprecher der Schulen, Herrn Grannemann viel Zuspruch. Man einigte sich letztendlich auf einen Kompromiss, den Eigenbetrag der Stadt auf mindestens 2500,00 € zu beschließen.
Dazu Herr Spiecker: “Wir begrüßen die einstimmige Zustimmung des Antrags. Es ist nicht akzeptabel, dass der Dezernent darauf hinweist, dass die Angebote in Mettmann voraussichtlich frühestens ab Mitte der Sommerferien beginnen können. Schließlich müssen die Lernrückstände, dessen Bedarf bereits durch die Schulen abgefragt sei, weiter aufgeschoben werden. Die Angebote müssen bereits in den Sommerferien starten und dürfen nicht weiter aufgeschoben werden. Die betroffenen Kinder müssen neben Freizeitangeboten z.B. Sportangeboten der Vereine, unbedingt die Möglichkeit erhalten, die pandemiebedingten Lernrückstände zu minimieren.”
Der Integrationsrat fordert die Verwaltung auf, sämtliche Mittel des Landes abzurufen und die notwendigen eigenen Mittel bereit zu stellen. Dazu Dagmar Pape, Vorsitzende des Integrationsrates: „ Kein Kind darf zurückgelassen werden. Hier ist die Verwaltung in der Pflicht, sämtliche Mittel zu beantragen und abzurufen für die Zukunft der zahlreich betroffenen Kinder.“
Im Übrigen begrüßt der Integrationsrat die Prüfung der sechs zügigen Gesamtschule am Standort Goethestraße an einem alternativen Standort. Dazu Felix Spiecker: „Unabhängig von dem Ausgang des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Realschule ist es sicherlich nachhaltig, die Sechszügigkeit der Gesamtschule alsbald zu beschließen.”
Dagmar Pape ergänzt abschließend: „Der gemeinsame Vorschlag der Schulpflegschaft der OPS und der BI Gesamtschule bringt die Schullandschaft der weiterführenden Schulen nun endlich am Bedarf orientiert und im Sinne der Bildungsgerechtigkeit auf den einzig richtigen Weg“.