Werde Mitglied des Integrationsrats

Foto: Linus Schütz / Pixabay

2020 ist Kommunalwahljahr. Auch der Integrationsrat wird dann neu gewählt. In Zeiten rechter Hetze, in der Rassismus wieder salonfähig gemacht werden soll, ist der Integrationsrat wichtiger denn je.

Gestalte die Gesellschaft und die Stadt in Du auch morgen noch leben willst, aktiv mit. Fördere als Mitglied des Integrationsrats das friedliche Zusammenleben in kultureller Vielfalt. Setz Dich für Chancengleichheit im Bildungssystem und für Räume der Begegnung ein.

Veränderung braucht Jugend. Auch der Integrationsrat braucht junge Menschen, die die Welt in der sie auch morgen noch leben wollen, aktiv mitgestalten.

Der Integrationsrat in Mettmann setzt sich aus zehn direkt gewählten Mitgliedern und fünf vom Rat entsandten Mitglieder zusammen. Im Netzwerk Integration trifft sich der Integrationsrat regelmäßig mit den Akteuren aus Organisationen und Vereinen sowie mit Menschen, die sich für Integration interessieren. Aus den jeweiligen Anforderungen heraus können weitere, projektbezogene Arbeitskreise gebildet werden. In der noch laufenden Wahlperiode gab es den AK Flüchtlinge & Sprache, den AK Migranten im Alter und den AK Öffentlichkeit (in dem auch die Idee zu dieser Website entstand).

Im Arbeitskreis Flüchtlinge & Sprache wurde unter anderem das Projekt Mitleben entwickelt, das vom IKZ durchgeführt drei Jahre lang vom BAMF gefördert wurde. Der Arbeitskreis hat in der Wahlperiode Bildsprachbücher in verschiedenen Sprachen angeschafft, um die erste Kommunikation mit neu zu uns geflohenen Menschen im Alltag, aber auch zum Thema Kita, Schule und Arztbesuche, zu erleichtern. Die Themen Wohnen, Bildung und Beruf als Teil der Integration standen häufig auf der Tagesordnung.

Im Arbeitskreis Migranten im Alter trafen sich regelmäßig die wichtigsten Akteure in der Seniorenarbeit, um sich über die Anforderungen im Umgang mit Menschen unterschiedlicher Kulturen auszutauschen, die bei uns das Rentenalter erreichen und auch ihren Ruhestand – fern ihre ehemaligen Heimat – bei uns verbringen.

Das Forum für Religionen und Kulturen ist auch ein langjähriger Arbeitskreis des Integrationsrats, in dem das jährliche Stadtgebet, an dem sich Vertreter der unterschiedlichen Glaubensrichtungen beteiligen, vorbereitet wird. Auch am Bündnis für Toleranz und Zivilcourage beteiligen sich regelmäßig auch Mitglieder des Integrationsrats.

All diese Themen werden sicher auch künftig eine Rolle spielen, aber in Zeiten, in denen Rassismus und Diskriminierung wieder zunehmen, gilt es vor allem auch darum ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Vieltfalt bereichert, dass wir nur gemeinsam eine friedlichere Welt gestalten können. Niemand sollte, wegen seines Namens und Fotos schlechtere Chancen im Bewerbungsverfahren haben. Kein Kind sollte, weil seine Eltern der deutschen Sprache nicht ganz mächtig sind, eine schlechtere Empfehlung für die weiterführende Schule erhalten, als sie eigentlich aufgrund der eigenen Fähigkeiten ausgefallen wäre.

In dieser Wahlperiode waren unter den Mitgliedern des Integrationsrats keine jungen Menschen zwischen 18 und etwa 40 Jahren vertreten. Das würden wir gerne in der nächsten Wahlperiode verändern, damit die Interessen dieser Altersgruppen der Migranten künftig in der Stadt noch besser vertreten werden können.

Welche Schwerpunkte sich ein neu gewählter Integrationsrat setzt, entscheiden die neu gewählten Mitglieder selbst.

Du interessierst Dich für den Integrationsrat und die Wahl?

Treff uns im Netzwerk Integration. Erfahre, wie Du Dich einbringen kannst und was Du tun kannst, wenn Du Dich vielleicht sogar zur Wahl stellen willst. Kontakt: Ria Garcia, kommissarische Vorsitzende des Integrationsrats. Mobil: 0173 8528408.

Ein paar Fakten:

Die gesetzlichen Grundlagen für Integrationsräte

Aufgaben und Rechte des Integrationsrates sind in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) festgelegt. Danach vertritt er in erster Linie die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner Mettmanns, kann sich jedoch mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen, also nicht nur mit “ausländerspezifischen” Fragestellungen und Problemen.

Der Integrationsrat ist somit Bestandteil im Prozess des politischen Willensbildungsprozesses. Seine Anregungen und Stellungnahmen müssen auf Antrag vom Stadtrat und/oder in den Ausschüssen behandelt werden. Vorsitzende oder gewählte Mitglieder des Integrationsrats sind berechtigt an der Beratung dieser Anregung teilzunehmen und sie zu begründen.

Aber auch der Bürgermeister, Rat und Ausschüsse können sich an den Integrationsbeirat wenden und diesen zu Stellungnahmen auffordern.

Die Stadt ist verpflichtet, die Arbeit des Integrationsrates durch eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung zu unterstützen.

Die Einrichtung von kommunalen Migrantenvertretungen ist seit der Novellierung der im Jahr 1994 in Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern zwingend vorgeschrieben.

Welche Aufgaben hat der Integrationsrat?

  • eine bessere politische Beteiligung von Migrantinnen und Migranten
  • eine interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung, der sozialen Dienste und der Schulen
  • Angebote zur Verbesserung der Gesundheits- und Wohnsituation von Migrantinnen und Migranten
  • die Förderung der Arbeit der Migrantenselbstorganisationen
  • die integrationsfreundliche Umsetzung von Bundes- und Landesgesetzen in der Kommune
  • Beratung und Verabschiedung von Anträgen an den Stadtrat  
  • Selbstständige Öffentlichkeitsarbeit

Wer darf zur Wahl des Integrationsrates kandidieren?

Sowohl Nicht-Deutsche als auch Deutsche dürfen für den Integrationsrat kandidieren. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit erstem Wohnsitz gemeldet sein. Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind:

  • Ausländerinnen und Ausländer;
  • Deutsche, die noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen;
  • Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben;
  • Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben;
  • Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind;
  • Personen, die sich mindestens seit einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten;
  • Personen, die mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wählen dürfen Angehörige ausländischer Streitkräfte, das Personal von Botschaften und Konsulaten sowie Asylbewerberinnen und -bewerber.